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Verträge für Musiker? Vorteile, Nachteile und Vertragsarten

Wer sich etwas mehr mit dem Musikbusiness beschäftigt und anfängt, professionell als Musiker zu arbeiten, wird früher oder später auf das Thema Verträge stoßen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Verträge unterschiedlicher Art im Musikbusiness ihre Tücken haben können. Ich versuche, im Folgenden dieses Thema mal aus verschiedenen Seiten zu beleuchten. Wenn du noch zweifelst, ob du zukünftig lieber schriftliche Vereinbarungen treffen willst oder ob es für dich unnötig ist, dann könnte dieser Beitrag interessant für dich sein.

Verträge für Musiker

Warum macht man überhaupt einen Vertrag? Was sind die Vorteile?

Ein Vertrag schafft erst einmal Klarheit und Sicherheit auf beiden Seiten. Über diesen Vertrag können alle Rahmenbedingungen und Konditionen erfasst werden, die man untereinander vereinbart hat. Wenn es um eine anschließende Bezahlung geht, so werden auch wichtige Adressdaten erfasst, die später für die Ausstellung einer Rechnung erforderlich sind. Ein Vertrag kann im Vorfeld Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen und spätere Streitigkeiten eingrenzen.

Welche Arten von Verträgen gibt es?

Für Musiker gibt es eine Vielzahl an Verträgen. Beispielsweise kann in einer Band unter den Bandmitgliedern ein Bandvertrag geschlossen werden, um vorab festzulegen, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Einnahmen verteilt werden, wie der Austritt von Bandmitgliedern geregelt ist, und so weiter. Bei professionellen Engagements werden solche Verträge dabei eher abgeschlossen, als bei Bands, in denen die Musiker untereinander in erster Linie befreundet sind. Bei Konzeptbands wird so auch gern eine Befristung festgelegt, um das plötzliche Ausscheiden eines Musikers während einer intensiven Livephase zu vermeiden.

Verträge bei Auftragsjobs

Bei Aufträgen in der Musikbranche sichert man sich ebenfalls gern schriftlich ab. Wer sich zum Beispiel einen Studiomusiker oder eine Sängerin für Gesangs- oder Backgroundaufnahmen bucht, der ist auch hier mit einer schriftlichen Absicherung gut beraten. Meine Erfahrungen als Studiosängerin waren dabei, dass es Komponisten bzw. Produzenten gibt, die auch für eine “kleine Produktion” einen Vertrag abschließen, während es genauso Komponisten mit „großen Ambitionen“ gibt, die lediglich auf Telefonate und die Absprachen im E-Mail-Verkehr vertrauen.

Ich sag mal so: wenn eine Internetpräsenz mit Referenzen vom Auftraggeber vorhanden ist und in der schriftlichen Anfrage bereits alle Infos zu Umfang und Vergütung des Auftrages, sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers ersichtlich sind, dann fällt es einem natürlich leichter, auch ohne extra Vertrag auf die Einhaltung der Vereinbarung zu vertrauen. Anderenfalls würde ich selber wohl auch keiner Zusammenarbeit ohne Vertrag zustimmen.

Kollaborationen

Tun sich zwei oder mehrere Personen für ein gemeinsames Projekt zusammen und erschaffen gemeinsam neue Musik, dann kann man durch einen Vertrag vorab auch die Nutzungsrechte, Gewinnbeteiligungen im Fall des Erfolgs usw. festlegen. Bei professionellen Zusammenarbeiten, die auf lange Sicht auf kommerziellen Erfolg aus sind, macht ein Vertrag definitiv Sinn. Manche Kollabos beginnen zwar zunächst im Vertrauen, weil man sich mal ausprobieren will und einfach Spaß damit hat, ohne große Erfolgsabsichten – wenn sich jedoch mehr daraus entwickelt, sollte man das Thema vielleicht noch einmal aufrollen, zum Wohle aller Beteiligten, und einen Vertrag aufsetzen.

Bookingverträge

Der wohl bekannteste Vertrag, der auch bei vielen Hobbymusikern zum Einsatz kommt, ist der Bookingvertrag. Man kann auch Engagementvertrag, Konzert- und Gastspielvertrag oder Buchungsvertrag-/vereinbarung dazu sagen. Jedenfalls sind mir diese Bezeichnungen schon zu Ohren gekommen. Der Bookingvertrag regelt die Rahmenbedingungen und finanziellen Konditionen zwischen Musiker/Band und Veranstalter. Dabei kann es sich um Veranstalter handeln, die ein öffentliches Event oder Konzert veranstalten, aber auch um Privatpersonen, die bspw. eine Band zur Hochzeit buchen. Auf diesen Vertrag sollte man meiner Meinung nach nicht verzichten.

Weitere unverzichtbare Verträge

Nicht auf einen Vertrag verzichten kann man bei einer Zusammenarbeit mit einem Label, Management, Verlag, Produzenten oder anderen Personen, die an Einnahmen beteiligt werden. Darin sind sämtliche Bedingungen und Absprachen geregelt. Alles, was mündlich beschlossen wird, sollte auch vertraglich festgehalten werden, denn im Zweifelsfall kann man mündliche Absprachen kaum nachweisen. Solche Verträge sollten möglichst auch von einem Anwalt gecheckt werden, der sich auf die Musikbranche spezialisiert hat. Diese Verträge sollten ganz in Ruhe durchgegangen werden. Wenn man einen Punkt nicht versteht, dann sollte man sich dazu erst informieren, keinesfalls einfach aus Euphorie unterschreiben, weil sich „endlich mal“ ein Label etc. gemeldet hat. Ich hatte schon einige solcher Verträge vorliegen und weiß, dass man da als Künstler mitunter ganz schön über den Tisch gezogen werden kann.

Und wann braucht man keinen Vertrag?

Also ich persönlich würde lediglich bei kleinen Engagements in der Familie und bei guten Freunden auf Verträge verzichten. Wenn man sich zweifelsfrei vorher einig ist und gut abgesprochen hat, funktioniert bspw. ein kleiner Auftritt auch sehr gut ohne schriftlichen Schriebs. Bei meinen ersten öffentlichen Auftritten habe ich auch teils noch auf die Gutmütigkeit der Veranstalter vertraut, bis ich mal ziemlich „verarscht“ wurde. Deshalb sichere ich mich nun lieber schriftlich ab. Es gibt hin und wieder aber auch tatsächlich Leute, die mich anonym anschreiben und buchen wollen, aber nie wieder von sich hören lassen, sobald man nach dem richtigen Namen bzw. einer Rechnungsadresse fragt oder um das Ausfüllen und Unterschreiben des Vertragsexemplars bittet. Aber auf solche Geschäfte kann man dann wohl auch verzichten. Vermutlich sind das dann eh Betrüger, die auch nie ihren Teil der Abmachung einhalten würden. Wer weiß…

Wie sollte ein Vertrag aussehen?

Zunächst sollte man versuchen, einen Vertrag oder (vereinfacht gesagt) eine schriftliche Vereinbarung so kurz und knackig wie möglich zu halten, um Geschäftspartner / Kunden nicht abzuschrecken. Die wichtigsten Daten müssen darin Platz finden. Da es unzählige, verschiedene Vertragsmodelle gibt, kann man nicht verallgemeinern, was darin stehen muss. Am Ende sollten beiden Vertragsparteien mit Datum unterschreiben. Umfang der Leistung, Namen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie finanzielle Aspekte sollten darin konkret beschrieben werden. Es gibt neben Musterexemplaren in vielen Büchern über die Musikbranche unter anderem auch den Verband Deutscher Musikschaffender, der für seine Mitglieder entsprechende Musterexemplare bereithält. Ob diese gut sind, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Musterverträge und Beispiele

Ich habe mich aber auch mal im Web umgesehen und ein paar Beispiele, Infoseiten und Musterverträge rausgesucht. Diese lassen sich unter anderem kombinieren und anpassen, sodass man sich sein eigenes Exemplar für jeweilige Zwecke zusammenstellen kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man anschließend gegebenenfalls noch einen Anwalt drüberschauen lassen. Ich übernehme keine Haftung für die verlinkten Seiten und Infos.

Bandvertrag

Der Gastspielvertrag

Konzertvertrag

Beispiel Gastspielvertrag

Infos Bookingvertrag

Muster Gastspielvertrag

Musterentwurf Gastspielvertrag

Infos Produzentenvertrag

Infos Bandübernahmevertrag (Label)

Bandübernahmevertrag

Muster Künstlerexklusivvertrag

Muster Bandvertrag

Managementvertrag

Musikberatervertrag

Vertrag zur Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

Übersicht Vertragsarten

Mein Rat

Ich würde immer empfehlen einen Vertrag zu machen, wenn man mit professionellen Absichten im Musikbereich arbeitet. Im Austausch mit anderen Musikerkollegen kann man sich im Übrigen auch gut mit Vertragsmustern aushelfen. Man muss da einfach mal ins Gespräch kommen. Ich bin natürlich keine Rechtsberatung und kann diese Aussagen nur nach meinen eigenen Erfahrungen machen. Aber wenn man ohne Vertrag erst einmal genügend schlechte Erfahrungen gemacht hat (mündliche Vereinbarungen gelten zwar offiziell auch, aber der Beweis dafür bleibt eben im blödesten Fall auf der Strecke…), dann fühlt sich so ein Vertrag doch auch ganz entspannt an. Hast du auch schon deine Erfahrungen mit Verträgen gemacht? Und hast du vielleicht sogar noch einen Tipp für alle Musiker, die sich nun mit diesem Thema beschäftigen? Dann hinterlass gern einen Kommentar. Ich freu mich, dass du auf musifiziert.de vorbei geschaut hast. Bis bald.

4 Gedanken zu „Verträge für Musiker? Vorteile, Nachteile und Vertragsarten“

  1. Ich denke auch das es von Vorteil ist sich schriftlich bzw, Vertraglich abzusichern. Habe da auch schon ganz schlechte Erfahrungen mit Veranstaltern gemacht die mir viel Kopfschmerzen bereitet haben…. Super informativer Artikel auf jedenfall, konnte viele Tipps mit nehmen. Beste Grüße

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